Emile Yadjo-Scheuerer

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Maklergebühren: SPD setzt Bestellerprinzip in Landesregierung durch

Veröffentlicht am 26.02.2013 in Landespolitik

 

SPD-Kreisvorsitzender Jonas Weber: „Vor allem in großen Städten werden Wohnungssuchende bisher oft mit Maklerprovisionen belastet“

 

Der SPD-Kreisvorsitzende Jonas Weber hat die heute von der grün-roten Landesregierung  beschlossene Gesetzesinitiative zur Übernahme von Maklergebühren als „sozialpolitische Meilenstein“ begrüßt. „Makler übernehmen bei der Wohnungsvermittlung überwiegend Aufgaben der Vermieter, trotzdem müssen bisher meist die Mieter dafür bezahlen“, erläuterte Weber den Vorstoß. „Vor allem in großen Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt ist das ein herbes Problem, weil sich Wohnungssuchende dem einerseits kaum entziehen, sie sich andererseits aber die Provisionen oft nicht leisten können.“

 

Vor diesem Hintergrund will Baden-Württemberg auf Initiative von SPD-Justizminister Rainer Stickelberger MdL nun gemeinsam mit Hamburg und Nordrhein-Westfalen eine Bundesratsinitiative starten, wonach die Maklerleistungen bei der Vermittlung von Mietwohnungen künftig verbindlich nach dem Bestellerpinzip festgeschrieben werden. Das bedeutet: Wenn Vermieter, Wohnungsverwalter oder Vormieter in Zukunft auch in der Region als erste einen Makler einschalten, kann die Provision später nicht vom Wohnungssuchenden verlangt werden.

 

Wohnungssuchende sind künftig nur dann in der Pflicht, wenn sie einen Makler ausdrücklich und in Textform mit der Suche nach einer Wohnung beauftragen. Weitere Bedingung ist, dass in der Folge ein Mietvertrag über eine Wohnung zustande kommt, die dem Makler bei der Beauftragung durch den Wohnungssuchenden noch nicht seitens des Vermieters an die Hand gegeben war.

 

„Ein unberechtigtes Abwälzen der Provision auf den Mieter darf es künftig nicht mehr geben, dafür sind empfindliche Bußgelder vorgesehen“, sagte Kreisrat Jonas Weber. „Das wird sich kein Makler leisten wollen.“ An den Regelungen, wonach von Wohnungssuchenden höchstens eine Provision in der Höhe von zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verlangt werden darf, solle sich nichts ändern.

 

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