Nicolette Kressl: Kreislaufwirtschaftsgesetz darf Kommunen nicht benachteiligen

Veröffentlicht am 18.04.2011 in Kommunalpolitik

Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts, das private Entsorgungsbetriebe bei gewerblicher Sammlung bevorzugt, erklärte die sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete Nicolette Kressl: „Erlöse, die durch die Vermarktung der Wertstofferfassung aus dem Abfall erzielt werden, müssen den Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen. Es kann nicht sein, dass Kommunen die unattraktiven Reststoffe entsorgen müssen und private Unternehmen Gewinne erzielen, weil sie sich vorher die ‚Rosinen‛ herauspicken können.“

„Auch im Landkreis Rastatt müssen wir darauf ein waches Auge haben“, betonte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Walter Jüngling. So habe er in der Ausschusssitzung dafür plädiert, die Forderungen der kommunalen Spitzenverbände zu unterstützen. „Der Bericht des Abfallwirtschaftsbetriebs zeigt eindeutig, dass das gute Ergebnis 2010 vor allem auf den Erlös durch das Altpapier zurückzuführen ist. Sollten hier private Unternehmen den ‚Rahm‛ abschöpfen“ dürfen, können wir stabile Abfallgebühren vergessen.“ Die Diskussion beziehe sich auch auf die Wertstofftonne. Hier habe man als kommunaler Träger Einflussmöglichkeiten. Eine gewerbliche Entsorgung entziehe sich gänzlich der Kontrolle. Zudem seien die Vorhaltekosten stets kommunal zu tragen und gingen damit zu Lasten der Gebührenzahler. Privaten Unternehmen die Wahlmöglichkeit einzuräumen, bei Marktschwankungen zu ihren Ungunsten die Entsorgung wieder an die Kommunen abzugeben, bedeute, dass Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert werden. „Derartige Gesetze sind absolut nicht bürgerfreundlich und verhindern verantwortungsvolle und nachhaltige Daseinsvorsorge“, so die beiden Sozialdemokraten Kressl und Jüngling.

 

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