Gemeindenachrichten
13.02.2021 in Gemeindenachrichten
Frage 1: Stellen der Gemeinderat und der Bürgermeister das Demonstrationsrecht in Frage?
Selbstverständlich nicht. Im Gegenteil, in den Stellungnahmen, die im Mitteilungsblatt und in den sozialen Medien veröffentlicht wurden, ist explizit auf die Bedeutung des Versammlungsrechts hingewiesen worden. Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht in unserer Verfassung, dem nach den Erfahrungen des Dritten Reichs eine sehr hohe Bedeutung zukommt. Dieses zu schützen ist Aufgabe jeder staatlichen Instanz. Die Versammlungsbehörde (Stadt Bühl) hat Anträge auf Durchführung von Demonstrationen zu bestätigen. Sie kann diese Bestätigung mit Auflagen verbinden, die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung notwendig sind. Im Vorfeld der Demos findet immer auch ein Kooperationsgespräch zwischen Versammlungsbehörde, Polizei und Antragsteller statt. Die Gemeinde als Veranstaltungsort kann Demonstrationen nicht verbieten. Uns ist an einem friedlichen Miteinander gelegen, im Sinne der Teilnehmer, aber auch der Anlieger entlang der Demostrecke und am Standort der Aufstellung und Auflösung der Kundgebungen.
Herta Finkbeiner-Schilling Vorsitzende
Dana-Giulia Seifermann Stellv.Vorsitzende
Jürgen Dieter Glass Schriftführer
Horst Kiesewalter Kassierer
Ralf Albrecht Beisitzer
Jürgen Heim Beisitzer
Emile Yadjo-Scheuerer Beisitzer
Für uns im Gemeinderat Ottersweier sitzen folgende Gemeinderätinnen und Gemeinderäte:
Herta Finkbeiner-Schilling