19.02.2021 in Gemeindenachrichten

Aufruf zur Lichterkette

 
Lichterkette 21.02.2021

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13.02.2021 in Gemeindenachrichten

FAKTENCHECK zu den Demos in Ottersweier

 

Frage 1: Stellen der Gemeinderat und der Bürgermeister das Demonstrationsrecht in Frage?

Selbstverständlich nicht. Im Gegenteil, in den Stellungnahmen, die im Mitteilungsblatt und in den sozialen Medien veröffentlicht wurden, ist explizit auf die Bedeutung des Versammlungsrechts hingewiesen worden. Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht in unserer Verfassung, dem nach den Erfahrungen des Dritten Reichs eine sehr hohe Bedeutung zukommt. Dieses zu schützen ist Aufgabe jeder staatlichen Instanz. Die Versammlungsbehörde (Stadt Bühl) hat Anträge auf Durchführung von Demonstrationen zu bestätigen. Sie kann diese Bestätigung mit Auflagen verbinden, die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung notwendig sind. Im Vorfeld der Demos findet immer auch ein Kooperationsgespräch zwischen Versammlungsbehörde, Polizei und Antragsteller statt. Die Gemeinde als Veranstaltungsort kann Demonstrationen nicht verbieten. Uns ist an einem friedlichen Miteinander gelegen, im Sinne der Teilnehmer, aber auch der Anlieger entlang der Demostrecke und am Standort der Aufstellung und Auflösung der Kundgebungen.

Vorstand OV Ottersweier

Herta Finkbeiner-Schilling  Vorsitzende

Dana-Giulia Seifermann  Stellv.Vorsitzende

Jürgen Dieter Glass  Schriftführer

Horst Kiesewalter  Kassierer

Ralf Albrecht Beisitzer

Jürgen Heim  Beisitzer

Emile Yadjo-Scheuerer  Beisitzer

Gemeinderat Ottersweier

Für uns im Gemeinderat Ottersweier sitzen folgende Gemeinderätinnen und Gemeinderäte:

Herta Finkbeiner-Schilling

Emile Yadjo-Scheuerer

RATSINFORMATIONSSYSTEM

Gabriele Katzmarek

Ihre Bundestagsabgeordnete

Jonas Nicolas Weber

IHR LANDTAGSABGEORDNETER

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